Sachverständigenwesen
Die gutachtliche Tätigkeit erstreckt sich über privaten wie auch geschäftlichen Bereich,
gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, sowie im Auftrag von Gerichten.
Als öffentlich vereidigter Sachverständiger bin ich zur absoluten Neutralität verpflichtet.
Besondere Sachkunde
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine besondere Sachkunde führen.
Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen.
Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.
Objektivität
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstellen.
Pflicht zur Gutachtenerstattung
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Schweigepflicht
Er muss die bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren, beziehungsweise ist es ihm untersagt, diese zu verwerten.
Fortbildungspflicht
Er muss sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, ständig fortbilden.